Der Verkehrszeichen-Assistent erfasst die Verkehrszeichen mit der Multifunktionskamera und gleicht diese mit den Informationen der digitalen Navigationskarte ab. Er unterstützt Sie, indem er erkannte Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote im Fahrerdisplay und im Head-up-Display anzeigt. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann Sie das System warnen.
Fahrzeuge mit Fahrassistenz-Paket: In einigen Ländern kann Ihnen das System weitere Funktionen bieten und Sie warnen, wenn Sie sich Fußgängerübergängen nähern oder wenn Sie im Begriff sind, unbeabsichtigt Stoppschilder oder rote Ampeln zu überfahren.
Verkehrszeichen mit einer Einschränkung durch ein Zusatzzeichen (z. B. bei Nässe) können von der Kamera ebenfalls erkannt und ausgewertet werden.
Der Verkehrszeichen-Assistent visualisiert nur ausgewählte Schilder im Fahrerdisplay. Real existierende Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbegrenzungen haben Vorrang vor den im Fahrerdisplay angezeigten Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Eine der Fahr-, Umwelt- und Wettersituation angepasste Geschwindigkeit wählen.
Real existierende Verkehrszeichen beachten.
Geltende Verkehrsregeln und Vorschriften beachten.
Beachten Sie die Hinweise zu Fahrsystemen und Ihrer Verantwortung, sonst können Sie Gefahren nicht erkennen mehr.
Das System kann bis zu zwei Verkehrsschilder gleichzeitig im Fahrerdisplay anzeigen. Geschwindigkeitsbegrenzungen werden dabei immer priorisiert angezeigt. Im Head-up-Display kann maximal ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt werden. Wenn zwei Geschwindigkeitsschilder im Fahrerdisplay angezeigt werden, z. B. bei erkannten Einschränkungen, wird immer der Wert der linken Geschwindigkeitsbegrenzung zur Übernahme an den Limiter, den TEMPOMAT oder den Aktiven Abstands-Assistenten DISTRONIC übermittelt und im Head-up-Display angezeigt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Geschwindigkeitsaufhebungen
Überholverbote
Spielstraßen
Länderabhängig: Schilder, die den Beginn oder das Ende von Autobahnen und Kraftfahrstraßen anzeigen
bei Nässe
bei Glätte
bei Nebel
temporäre Beschränkungen
Ausfahrten
Beschränkungen für Gespanne
Der Verkehrszeichen-Assistent nutzt auch die Daten der digitalen Straßenkarte des Navigationssystems. Wenn Sie eine Ortsgrenze passieren oder die Straße wechseln, z. B. bei einer Autobahnauffahrt oder –ausfahrt oder nach dem Abbiegen an einer Kreuzung, kann die Anzeige im Fahrerdisplay daher auch ohne erkanntes Verkehrszeichen aktualisiert werden.
Wenn der Verkehrszeichen-Assistent die aktuelle geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ermitteln kann, z. B. aufgrund fehlender Beschilderung, erscheint die folgende Anzeige im Fahrerdisplay:
Der Verkehrszeichen-Assistent ist nicht in allen Ländern verfügbar. Wenn sich das Fahrzeug in einem Land befindet, in dem der Verkehrszeichen-Assistent nicht unterstützt wird, erfolgt diese Anzeige permanent.
Beachten Sie auch die Informationen zu den Displaymeldungen des Verkehrszeichen-Assistenten mehr.
Das System kann Sie warnen, wenn Sie unbeabsichtigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Dazu können Sie im Multimediasystem einstellen, um wie viel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden darf, ehe eine Warnung erfolgt. Sie können einstellen, ob die Warnung nur optisch (dreimaliges Blinken des Verkehrszeichens im Fahrerdisplay) oder zusätzlich auch akustisch durch einen Warnton erfolgen soll.
Warnung bei Einfahrt-Verboten-Schildern: Der Verkehrszeichen-Assistent kann Sie warnen, wenn Sie entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einen Straßenabschnitt fahren, z. B. bei Autobahnauffahrten oder Einbahnstraßen.
Warnung bei Fußgängerübergängen (Fahrzeuge mit Fahrassistenz-Paket): Der Verkehrszeichen-Assistent kann Sie bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 70 km/h warnen, wenn Sie sich einem Fußgängerübergang nähern und sich Fußgänger im Gefahrenbereich befinden oder darauf zubewegen.
Warnung bei Stoppschildern (Fahrzeuge mit Fahrassistenz-Paket): Der Verkehrszeichen-Assistent kann Sie bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 70 km/h warnen, wenn Sie im Begriff sind, unbeabsichtigt ein Stoppschild zu überfahren. Dazu muss die Beschilderung eindeutig sein, z. B. wenn das System mehrere Stoppschilder erkennt oder ein Stoppschild anhand der digitalen Navigationskarte bestätigen kann. Wenn mehrere Schilder mit unterschiedlichen Signalen erkannt werden, kann keine Warnung erfolgen.
Warnung bei roten Ampeln (Fahrzeuge mit Fahrassistenz-Paket): Der Verkehrszeichen-Assistent kann Sie bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 70 km/h warnen, wenn Sie im Begriff sind, unbeabsichtigt rote Ampeln zu überfahren.
Es werden mehrere Ampeln erkannt.
Alle erkannten Ampeln sind rot.
Mindestens eine der erkannten roten Ampeln befindet sich auf der Beifahrerseite neben der eigenen Fahrspur.
Die Ampeln haben folgende Signalfolge (von oben nach unten): Rot, Gelb, Grün.
Sie können, falls verfügbar, die Warnung bei Fußgängerübergängen, Stoppschildern und roten Ampeln im Menü des Verkehrszeichen-Assistenten unter Weitere Warninhalte ein- und ausschalten mehr.
bei schlechter Sicht, z. B. bei unzureichender Fahrbahnausleuchtung, bei stark wechselnden Schattenverhältnissen, bei Regen, Schnee, Nebel, aufwirbelndem Staub oder starker Gischt
bei Blendung, z. B. durch Gegenverkehr, direkte Sonneneinstrahlung oder bei Reflexionen
bei Verschmutzung der Frontscheibe im Bereich der Multifunktionskamera oder wenn die Kamera beschlagen, beschädigt oder verdeckt ist
wenn die Verkehrszeichen schlecht erkennbar sind, weil sie z. B. verschmutzt, verdeckt, verblasst, vereist, beschädigt, ungünstig positioniert, nicht gut beleuchtet oder verdreht sind
aktive Verkehrszeichen mit LED-Anzeigen können ggf. aufgrund technischer Gegebenheiten, z. B. Sendefrequenzen, nicht oder falsch erkannt werden
wenn die Informationen in der digitalen Straßenkarte des Navigationssystems fehler- oder lückenhaft oder nicht aktuell sind
wenn die Beschilderung oder Straßenführung mehrdeutig ist, z. B. bei Verkehrszeichen in Baustellen, an Ab- und Auffahrten, bei benachbarten Fahrspuren oder Parallelstraßen
wenn die Beschilderung nicht der Norm entspricht
wenn die Beschilderung oder Straßenführung länderspezifisch ist und Abweichungen zur Routenführung des Navigationssystems aufweist, z. B. in oder nach Baustellen
nach scharfem Abbiegen und in engen Kurven, wenn Verkehrszeichen außerhalb des Sichtbereichs der Kamera passiert werden
wenn Fahrzeuge mit aufgeklebten oder montierten Verkehrszeichen überholt werden
wenn Transportvorrichtungen verwendet werden, die mit einer Anhängerkupplung am Fahrzeug befestigt werden, z. B. Fahrradträger, können gegebenenfalls Beschränkungen für Gespanne als gültig erachtet werden