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  • 09/2016 - 11/2017
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Lichtumstellung bei Auslandsreisen

Fahrzeuge mit Halogen- oder statischen LED-Scheinwerfern: Eine Umstellung der Scheinwerfer ist nicht erforderlich. Die gesetzlichen Anforderungen werden auch in Ländern erfüllt, in denen auf der anderen Straßenseite gefahren wird.

Fahrzeuge mit Intelligent Light System: Vor Grenzübertritt in Länder, in denen auf der anderen Straßenseite gefahren wird, ist die Umstellung der Scheinwerfer auf symmetrisches Abblendlicht erforderlich mehr.

Nach der Umstellung:
  • Der Gegenverkehr wird nicht geblendet.

  • Der Fahrbahnrand wird nicht mehr so weit und hoch ausgeleuchtet.

  • Die Funktionen „Autobahnlicht“ und „erweitertes Nebellicht“ stehen nicht zur Verfügung.

Nach Rückkehr muss wieder auf asymmetrisches Abblendlicht umgestellt werden.

Regelmäßige Überprüfung der Räder und Reifen
WARNUNG Unfallgefahr durch beschädigte Reifen

Beschädigte Reifen können Reifendruckverlust verursachen.

Dadurch könnten Sie die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren.

Reifen regelmäßig auf Schäden kontrollieren und beschädigte Reifen umgehend ersetzen.
WARNUNG Aquaplaninggefahr durch zu niedriges Reifenprofil

Bei zu geringem Reifenprofil lässt die Reifenhaftung nach. Das Reifenprofil kann das Wasser nicht mehr abführen.

Dadurch erhöht sich bei nasser Fahrbahn die Gefahr von Aquaplaning, insbesondere bei unangepasster Geschwindigkeit.

Bei zu hohem oder zu niedrigem Reifendruck können Reifen an verschiedenen Stellen der Reifenlauffläche unterschiedlich verschleißen.

Profiltiefe und den Zustand der Reifenlauffläche über die gesamte Breite an allen Reifen regelmäßig prüfen.
Mindestprofiltiefe bei
  • Sommerreifen: in (3 mm)

  • M+S-Reifen: in (4 mm)

Die Reifen aus Sicherheitsgründen vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe erneuern lassen.
Folgende Prüfungen regelmäßig, mindestens einmal monatlich oder nach Erfordernis, z. B. vor einer längeren Fahrt oder Geländefahrt, an allen Rädern durchführen:
  • Prüfung des Reifendrucks mehr.

  • Sichtprüfung der Räder und Reifen auf Beschädigungen.

  • Prüfung der Ventilkappen.

    Die Ventile müssen mit den von Mercedes-Benz speziell für Ihr Fahrzeug freigegebenen Ventilkappen vor Feuchtigkeit und Schmutz geschützt sein.

  • Sichtkontrolle der Profiltiefe und der Reifenlauffläche über die gesamte Breite.

    Die Mindestprofiltiefe beträgt bei Sommerreifen in (3 mm) und bei Winterreifen in (4 mm).

Warnweste entnehmen

Die Warnwesten sind in den Warnwestenfächern der Türablagen in den Vordertüren.

Herausnehmen:
Die Warnwestentasche an der Schlaufe herausziehen.
Die Warnwestentasche öffnen und die Warnweste herausnehmen.

In den Türablagen der Fondtüren sind ebenfalls Warnwestenfächer, in denen Warnwesten verstaut werden können.

Maximale Anzahl der Waschvorgänge
Maximale Waschtemperatur
Nicht bleichen
Nicht bügeln
Keinen Wäschetrockner verwenden
Nicht chemisch reinigen
Diese Weste entspricht Klasse 2

Die in der gesetzlichen Norm festgelegten Anforderungen werden nur erfüllt, wenn die Warnweste die richtige Größe hat und sie vollständig geschlossen ist.

Warnweste erneuern:
  • bei Beschädigung oder nicht mehr entfernbarer Verschmutzung der Reflexstreifen.

  • bei Überschreitung der maximalen Waschvorgänge.

  • bei Nachlassen der Fluoreszenzeigenschaft.

Warndreieck herausnehmen
Herausnehmen:
Die Warndreieckhalterung auf beiden Seiten in Pfeilrichtung drücken und öffnen.
Das Warndreieck herausnehmen.
Verbandstasche

Die Verbandstasche befindet sich im Kofferraum links im Staunetz.