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  • 06/2019
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Fahrzeug abstellen
WARNUNG Brandgefahr bei heißen Teilen der Abgasanlage

Wenn brennbare Materialien, z. B. Laub, Gras oder Zweige, mit heißen Teilen der Abgasanlage oder dem Abgasstrom in Kontakt kommen, können sich diese Materialien entzünden.

Fahrzeug so parken, dass keine brennbaren Materialien in Kontakt mit heißen Fahrzeugteilen kommen.
Nicht auf trockenen Wiesen oder abgeernteten Getreidefeldern parken.
WARNUNG Unfall‑ und Verletzungsgefahr bei unbeaufsichtigten Kindern im Fahrzeug
Wenn Sie Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen, können sie
  • Türen öffnen und dadurch andere Personen oder Verkehrsteilnehmer gefährden.

  • aussteigen und vom Verkehr erfasst werden.

  • Fahrzeugausstattungen bedienen und sich z. B. einklemmen.

Zusätzlich können die Kinder das Fahrzeug in Bewegung setzen, indem sie z. B.:
  • die Feststellbremse lösen.

  • das Automatikgetriebe aus der Parkstellung schalten oder das Schaltgetriebe in die Leerlaufstellung schalten.

  • den Motor starten.

Beim Verlassen des Fahrzeugs immer den Schlüssel mitnehmen und das Fahrzeug verriegeln.
Kinder und Tiere niemals unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen.
Den Schlüssel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
GEFAHR Lebensgefahr durch Abgase

Verbrennungsmotoren emittieren giftige Abgase wie z. B. Kohlenmonoxid. Das Einatmen dieser Abgase ist gesundheitsschädlich und führt zu Vergiftungen.

Den Motor niemals in geschlossenen Räumen ohne ausreichende Belüftung laufen lassen.
WARNUNG Brandgefahr durch brennbare Materialien an der Abgasanlage

Durch Umwelteinflüsse oder Tiere eingebrachte brennbare Materialien können sich an heißen Teilen des Motors oder der Abgasanlage entzünden.

Daher regelmäßig prüfen, dass sich kein brennbares Fremdmaterial im Motorraum oder an der Abgasanlage befindet.
HINWEIS Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebsstrangs durch Wegrollen
Das Fahrzeug immer den gesetzlichen Vorschriften entsprechend verkehrssicher abstellen.
Das Fahrzeug immer korrekt gegen das Wegrollen sichern.
WARNUNG Unfall- und Verletzungsgefahr bei nicht festgestellter Feststellbremse

Wenn Sie das Fahrzeug mit eingelegter Parkstellung abstellen und die Feststellbremse nicht festgestellt ist, kann das Fahrzeug wegrollen.

Die eingelegte Parkstellung stellt keinen vollwertigen Ersatz für die Feststellbremse dar.

Es besteht Unfallgefahr und Verletzungsgefahr!

Fahrzeug wie im Folgenden beschrieben gegen Wegrollen sichern.

Beachten Sie folgenden Punkte, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug korrekt gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert ist.

Die Feststellbremse immer feststellen.
Fahrzeuge mit Schaltgetriebe:
Den 1. Gang oder den Rückwärtsgang einlegen.
Fahrzeuge mit Automatikgetriebe:
Die Getriebestellung einlegen.
An Steigungen oder im Gefälle:
Die Vorderräder in Richtung Bordsteinkante drehen.
An Steigungen oder im Gefälle:
Die Hinterachse mit einem Unterlegkeil oder einem nicht scharfkantigen Gegenstand sichern mehr.

Wenn Sie das Fahrzeug abstellen, können Sie die Seitenfenster noch fünf Minuten bedienen.