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  • 12/2020
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Hinweise zur Ladegutsicherung
WARNUNG Unfall‑ und Verletzungsgefahr bei falscher Verwendung der Zurrgurte
Es kann Folgendes eintreten:
  • Durch Überschreiten der zulässigen Belastung kann die Zurröse abreißen oder der Zurrgurt reißen.

  • Das Ladegut kann nicht zurückgehalten werden.

Das Ladegut kann verrutschen, umkippen oder herumschleudern und Fahrzeuginsassen treffen.

Zurrgurte stets fachgerecht nur zwischen den beschriebenen Zurrösen spannen.
Stets Zurrgurte verwenden, die für die Belastungen ausgelegt sind.

Beachten Sie die Angaben zur maximalen Belastbarkeit der einzelnen Zurrpunkte. Wenn Sie zur Ladegutsicherung verschiedene Zurrpunkte kombinieren, berücksichtigen Sie immer die maximale Belastbarkeit des schwächsten Zurrpunkts. Bei einer Vollbremsung z. B. wirken Kräfte, die ein Vielfaches der Gewichtskraft des Ladeguts erreichen können. Um die Kraftaufnahme zu verteilen, nutzen Sie immer mehrere Zurrpunkte. Belasten Sie die Zurrpunkte oder die Zurrösen gleichmäßig.

Beachten Sie bei der Handhabung des Zurrgurts die Bedienungsanleitung oder die Hinweise des Zurrgurtherstellers.

Informationen zur maximalen Belastbarkeit der Zurrpunkte finden Sie im Kapitel „Technische Daten“ in der gedruckten Betriebsanleitung.

Sie sind als Fahrer verantwortlich für Folgendes:
  • Das Ladegut ist gegen Verrutschen, Kippen, Rollen oder Herabfallen gesichert.

    Berücksichtigen Sie sowohl verkehrsübliche Situationen als auch Ausweichmanöver oder Vollbremsungen und schlechte Wegstrecken.

  • Die Ladegutsicherung entspricht den geltenden Anforderungen und Regeln der Technik zur Ladegutsicherung.

    Wenn dies nicht der Fall ist, kann das abhängig vom Gesetzgeber und von den dadurch eintretenden Folgen strafbar sein. Beachten Sie daher die jeweiligen landesspezifischen Gesetze.

Kontrollieren Sie vor jeder Fahrt und in regelmäßigen Abständen während einer längeren Fahrt die Ladegutsicherung. Korrigieren Sie eine falsche oder ungenügende Ladegutsicherung. Informationen zur fachgerechten Ladegutsicherung erhalten Sie z. B. bei den Herstellern von Transporthilfsmitteln oder Zurrmitteln zur Ladegutsicherung.

Achten Sie bei der Sicherung des Ladeguts auf Folgendes:
  • Zwischenräume zwischen dem Ladegut und den Laderaumwänden und Radeinbauten formschlüssig ausfüllen. Hierfür formstabile Transporthilfsmittel, wie z. B. Keile, Festlegehölzer oder Staupolster, benutzen.

  • Kipp- und standsicheres Ladegut in alle Richtungen sichern.

    Verwenden Sie die Zurrpunkte oder die Zurrösen und Lastschienen im Laderaum.

    Nur nach gültigen Normen (z. B. DIN EN) geprüfte Zurrmittel, beispielsweise Sperrbalken, Sperrstangen oder Zurrnetze und Zurrgurte, verwenden. Immer die möglichst nah am Ladegut liegenden Zurrpunkte zur Sicherung verwenden und scharfe Kanten abpolstern.

    Verwenden Sie insbesondere bei schwerem Ladegut vorrangig die Zurrösen zum Sichern.

Nach gültigen Normen (z. B. DIN EN) geprüfte Zurrmittel erhalten Sie in jedem Fachbetrieb oder in einer qualifizierten Fachwerkstatt.

Hinweise zur Trennwand

Fahrzeuge, die als Nutzfahrzeug (N1, N2) zugelassen werden, erfüllen ohne Trennwand nicht die ISO27956, welche die Vorrichtungen für eine ordnungsgemäße Ladegutsicherung in Lieferwagen beschreibt. Bei Verwendung des Fahrzeugs für den Gütertransport wird die Nachrüstung der Trennwand dringend empfohlen, da eine ordnungsgemäße Ladegutsicherung bei Fahrzeugen ohne Trennwand nur aufwändig umgesetzt werden kann.

Im Bereich zwischen Rückseite der Sitze und Trennwand darf nichts verstaut werden.