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  • 01/2020
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Informationen zu den Zurrpunkten
HINWEIS Unfallgefahr bei Überschreitung der maximalen Belastbarkeit der Zurrpunkte

Wenn Sie zur Ladegutsicherung verschiedene Zurrpunkte kombinieren, berücksichtigen Sie immer die maximale Belastbarkeit des schwächsten Zurrpunkts.

Bei einer Vollbremsung z. B. wirken Kräfte, die ein Vielfaches der Gewichtskraft des Ladeguts erreichen können.

Um die Kraftaufnahme zu verteilen, nutzen Sie immer mehrere Zurrpunkte. Belasten Sie die Zurrpunkte gleichmäßig.

Die Nennzugkraft ist die maximal zulässige Zugkraft.

Weitere Informationen zu den Zurrpunkten und Zurrösen finden Sie im Kapitel „Transportieren“ mehr.

Nennzugkraft der Zurrösen im Laderaum

Zurrösen

Nennzugkraft

im Laderaumboden oder an der Trennwand

800 daN

Nennzugkraft der Zurrpunkte in den Lastschienen

Zurrpunkt

Nennzugkraft

Lastschiene im Laderaumboden

500 daN

untere Lastschiene an Seitenwand

200 daN

obere Lastschiene an Seitenwand

125 daN

Die angegebenen Werte gelten nur unter folgenden Bedingungen für auf dem Laderaumboden stehende Lasten:
  • Die Last ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesichert.

  • Der Abstand zur nächsten Lastsicherung an der gleichen Schiene beträgt etwa 1 m.