Wenn der Lichtschalter auf steht, schaltet sich das Abblendlicht bei Nebel, Schnee und anderen Sichtbehinderungen wie Gischt nicht automatisch ein.
Das Licht wird bei eingeschaltenem Motor entsprechend der Umgebungshelligkeit automatisch angepasst. regelt das Tagfahr-, Stand- und Abblendlicht. Wird die Fahrertür bei eingeschaltenem Motor geöffnet, bleiben das Stand- und Tagfahrlicht eingeschaltet. Das automatische Fahrlicht ist nur ein Hilfsmittel. Die Verantwortung für die Fahrzeugbeleuchtung liegt beim Fahrer.
Der Motor wird abgestellt.
Das Fahrzeug wird verriegelt.
Im Stand ist das Fernlicht nicht eingeschaltet.
Die Kontrollleuchte leuchtet im Kombiinstrument.
Der Motor muss eingeschaltet sein.
Wenn das Fernlicht eingeschaltet ist, leuchtet die Kontrollleuchte im Kombiinstrument.
Nur Fahrzeuge mit Nebelscheinwerfer sind mit der Funktion „Nebellicht“ ausgestattet.
Um das Nebellicht einzuschalten, muss die Zündung und entweder das Standlicht oder das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Um das Nebelschlusslicht einzuschalten, muss der Motor und entweder das Standlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein.
Der Mittelring des Kombischalters kehrt automatisch nach dem Loslassen in die Neutralstellung zurück.
Das Licht wird ausgeschaltet.
Der Motor wird ausgeschaltet und der Regler ist in Stellung .
Zum Blinken muss die Zündung eingeschaltet sein.
Das Blinklicht blinkt dreimal.