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  • EQV
  • 09/2020
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Fahrzeug abstellen
WARNUNG Unfall‑ und Verletzungsgefahr bei unbeaufsichtigten Kindern im Fahrzeug
Wenn Sie Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen, können sie insbesondere
  • Türen öffnen und dadurch andere Personen oder Verkehrsteilnehmer gefährden.

  • aussteigen und vom Verkehr erfasst werden.

  • Fahrzeugausstattungen bedienen und sich z. B. einklemmen.

Zusätzlich können die Kinder das Fahrzeug in Bewegung setzen, indem sie z. B.:
  • die Feststellbremse lösen.

  • die Getriebestellung ändern.

  • das Fahrzeug starten.

Kinder niemals unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen.
Beim Verlassen des Fahrzeugs immer den Schlüssel mitnehmen und das Fahrzeug verriegeln.
Den Schlüssel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
HINWEIS Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebsstrangs durch Wegrollen
Das Fahrzeug immer den gesetzlichen Vorschriften entsprechend verkehrssicher abstellen.
Das Fahrzeug immer korrekt gegen das Wegrollen sichern.
WARNUNG Unfall- und Verletzungsgefahr bei nicht festgestellter Feststellbremse

Wenn Sie das Fahrzeug mit eingelegter Parkstellung abstellen und die Feststellbremse nicht festgestellt ist, kann das Fahrzeug wegrollen.

Die eingelegte Parkstellung stellt keinen vollwertigen Ersatz für die Feststellbremse dar.

Es besteht Unfallgefahr und Verletzungsgefahr!

Fahrzeug wie im Folgenden beschrieben gegen Wegrollen sichern.

Beachten Sie die folgenden Punkte, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug korrekt gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert ist.

Die Feststellbremse immer feststellen.
An Steigungen oder im Gefälle:
Die Vorderräder in Richtung Bordsteinkante drehen.
Das Getriebe in Stellung schalten.
Schlüssel in Stellung drehen und Antriebssystem ausstellen.