Um die Webseite optimal gestalten und Ihnen an Ihre Interessen angepasste, nutzungsbasierte Informationen zukommen lassen zu können, verwendet Daimler Cookies. Mit der Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. > Weitere Informationen erhalten Sie in den Cookie-Hinweisen.

Annehmen
  • G-Klasse
  • Geländewagen
  • 04/2020
app store google play
X

Drucken
Dachgepäckträger befestigen
WARNUNG Unfallgefahr beim Überschreiten der maximalen Dachlast

Der Fahrzeugschwerpunkt und die gewohnten Fahreigenschaften sowie das Lenk- und Bremsverhalten verändern sich.

Wenn Sie die maximale Dachlast überschreiten, werden die Fahreigenschaften sowie das Lenk‑ und Bremsverhalten stark beeinträchtigt.

Unbedingt die maximale Dachlast einhalten und die Fahrweise anpassen.
WARNUNG Verletzungsgefahr bei nicht geeigneten Aufstieghilfen
Wenn Sie Karosserieöffnungen oder Anbauteile als Trittstufen benutzen, können Sie:
  • abrutschen und/oder stürzen.

  • das Fahrzeug beschädigen und dadurch stürzen.

Stets tritt‑ und standfeste Aufstieghilfen benutzen, z. B. eine geeignete Leiter.
HINWEIS Beschädigung der Radlaufverbreiterungen und Stoßfänger durch Verwendung als Trittstufe

Wenn Sie die Radlaufverbreiterungen und Stoßfänger als Trittstufe benutzen, können diese beschädigt werden oder sich vom Fahrzeug lösen.

Nur die beiden gekennzeichneten Trittstufen am hinteren Stoßfänger benutzen.
HINWEIS Fahrzeugschäden durch nicht frei gegebene Dachgepäckträger

Bei nicht für Mercedes-Benz geprüften und frei gegebenen Dachgepäckträgern können Schäden am Fahrzeug entstehen.

Nur für Mercedes-Benz frei gegebene Dachgepäckträger verwenden.
Sicherstellen, dass bei montiertem Dachgepäckträger je nach Fahrzeugausstattung das Schiebedach vollständig angehoben werden kann.
Das Ladegut so auf dem Dachgepäckträger verstauen, dass das Fahrzeug auch während der Fahrt nicht beschädigt wird.
HINWEIS Maximal zulässige Dachlast

Das Gewicht des Dachgepäcks einschließlich des Dachgepäckträgers darf die maximal zulässige Dachlast nicht überschreiten.

Die maximale Dachlast beträgt 150 kg bei mindestens drei Stützfuß-Paaren.

Die Angaben gelten bei gleichmäßiger Lastverteilung über die gesamte Dachfläche. Die Höchstbelastung je Dachgepäckträger-Stützfuß-Paar ist 50 kg.

Bei Fahrzeugstillstand sowie der Verwendung von mindestens drei Stützfuß-Paaren dürfen Sie die maximal zulässige Dachlast von 150 kg um maximal 150 kg überschreiten. Dies können Sie z. B. bei der Verwendung eines Dachzelts nutzen. Beachten Sie unbedingt die Montageanleitung des Dachgepäckträger-Herstellers.

HINWEIS Beschädigung der Abdeckungen

Die Abdeckungen können beim Öffnen beschädigt und zerkratzt werden.

Das beiliegende Demontagewerkzeug in der Bordwerkzeugtasche verwenden.
Keine metallischen oder harten Gegenstände verwenden.
Erst wenn der Dachgepäckträger abgebaut ist, die Abdeckungen montieren.

Beachten Sie das folgende weiterführende Thema:

  • Übersicht Bordwerkzeug mehr

Ein unsachgemäß befestigter Dachgepäckträger oder unsachgemäße Dachbeladung kann sich vom Fahrzeug lösen. Beachten Sie unbedingt die Montageanleitung des Dachgepäckträger-Herstellers.

Die Abdeckungen vorsichtig in Pfeilrichtung mit dem Demontagewerkzeug entfernen.
Den Dachgepäckträger an den Befestigungspunkten befestigen.
Die Montageanleitung des Dachgepäckträger-Herstellers beachten.
Das Ladegut auf dem Dachgepäckträger sichern.
Übersicht der Zurrösen

Beachten Sie die Hinweise zum Beladen des Fahrzeugs mehr.

Zurrösen Ladungssicherung
Übersicht der vorderen Ablagefächer
WARNUNG Verletzungsgefahr durch ungeeignetes Verstauen von Gegenständen

Wenn Sie Gegenstände im Fahrzeuginnenraum ungeeignet verstauen, können diese verrutschen oder herumschleudern und dadurch Fahrzeuginsassen treffen. Zudem können Cupholder, offene Ablagen und Mobiltelefonaufnahmen bei einem Unfall die darin befindlichen Gegenstände nicht in jedem Fall zurückhalten.

Es besteht Verletzungsgefahr, insbesondere bei Bremsmanövern oder abrupten Richtungswechseln!

Gegenstände stets so verstauen, dass sie in diesen oder ähnlichen Situationen nicht herumschleudern können.
Stets sicherstellen, dass Gegenstände nicht aus Ablagen, Gepäcknetzen oder Staunetzen herausragen.
Verschließbare Ablagen vor Fahrtantritt schließen.
Schwere, harte, spitze, scharfkantige, zerbrechliche oder zu große Gegenstände stets im Kofferraum verstauen und sichern.

Beachten Sie die Hinweise zum Beladen des Fahrzeugs.

Ablage in den Türen
Ablage- und Telefonfach in der Armlehne mit Multimedia- und USB-Anschlüssen sowie Ablage, z. B. für einen MP3-Player
Ablagefach in der Mittelkonsole vorn
Handschuhfach
Handschuhfach ver- oder entriegeln
WARNUNG Verletzungsgefahr durch ungeeignetes Verstauen von Gegenständen

Wenn Sie Gegenstände im Fahrzeuginnenraum ungeeignet verstauen, können diese verrutschen oder herumschleudern und dadurch Fahrzeuginsassen treffen. Zudem können Cupholder, offene Ablagen und Mobiltelefonaufnahmen bei einem Unfall die darin befindlichen Gegenstände nicht in jedem Fall zurückhalten.

Es besteht Verletzungsgefahr, insbesondere bei Bremsmanövern oder abrupten Richtungswechseln!

Gegenstände stets so verstauen, dass sie in diesen oder ähnlichen Situationen nicht herumschleudern können.
Stets sicherstellen, dass Gegenstände nicht aus Ablagen, Gepäcknetzen oder Staunetzen herausragen.
Verschließbare Ablagen vor Fahrtantritt schließen.
Schwere, harte, spitze, scharfkantige, zerbrechliche oder zu große Gegenstände stets im Kofferraum verstauen und sichern.

Beachten Sie die Hinweise zum Beladen des Fahrzeugs.

Den Notschlüssel um eine Vierteldrehung nach rechts (verriegeln) oder nach links (entriegeln) drehen.