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  • 04/2020
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Abblendlicht an Links- oder Rechtsverkehr anpassen

Das symmetrische Abblendlicht wird in Ländern benötigt, in denen auf der anderen Straßenseite als im Zulassungsland gefahren wird. Anders als das asymmetrische Abblendlicht blendet es den Gegenverkehr nicht. Symmetrisches Abblendlicht leuchtet den Fahrbahnrand weniger aus.

Die Serviceabdeckung öffnen.
Für symmetrisches Abblendlicht:
Die Schrauben beider Scheinwerfer bis zum Anschlag nach drehen.
Für asymmetrisches Abblendlicht:
Die Schrauben beider Scheinwerfer bis zum Anschlag nach drehen.
Die Einstellung des Abblendlichts in einer qualifizierten Fachwerkstatt prüfen lassen.
Hinweise zur regelmäßigen Überprüfung der Räder und Reifen
WARNUNG Unfallgefahr durch drucklosen Reifen

Ein druckloser Reifen beeinträchtigt die Fahreigenschaften sowie das Lenk‑ und Bremsverhalten stark.

Reifen ohne Notlauf-Eigenschaften:

Nicht mit einem drucklosen Reifen fahren.
Den drucklosen Reifen umgehend gegen ein Not‑ oder Reserverad tauschen oder eine qualifizierte Fachwerkstatt verständigen.

Reifen mit Notlauf-Eigenschaften:

Informationen und Warnhinweise zu MOExtended Reifen (Reifen mit Notlaufeigenschaften) beachten.
WARNUNG Unfallgefahr durch beschädigte Reifen

Beschädigte Reifen können Reifendruckverlust verursachen.

Reifen regelmäßig auf Schäden kontrollieren und beschädigte Reifen umgehend ersetzen.
WARNUNG Aquaplaninggefahr durch zu niedriges Reifenprofil

Bei zu geringem Reifenprofil lässt die Reifenhaftung nach.

Bei nasser Fahrbahn erhöht sich die Gefahr von Aquaplaning, insbesondere bei unangepasster Geschwindigkeit.

Profiltiefe und den Zustand der Reifenlauffläche über die gesamte Breite an allen Reifen regelmäßig prüfen.
Mindestprofiltiefe bei
  • Sommerreifen: 3 mm

  • M+S-Reifen: 4 mm

Die Reifen aus Sicherheitsgründen vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe erneuern lassen.

Wenn nicht vermeidbar, Hindernisse, wie z. B. Bordsteine, nur im stumpfen Winkel und langsam überfahren. Sonst können Felgen und Reifen beschädigt werden.

Folgende Prüfungen regelmäßig, mindestens einmal monatlich oder nach Erfordernis, z. B. vor einer längeren Fahrt, an allen Rädern durchführen:
  • Prüfung des Reifendrucks mehr

  • Sichtkontrolle der Räder und Reifen auf Beschädigungen

  • Prüfung der Ventilkappen

    Die Ventile müssen mit den speziell für das Fahrzeug frei gegebenen Ventilkappen vor Feuchtigkeit und Schmutz geschützt sein.

  • Sichtkontrolle der Reifenprofiltiefe und der Reifenlauffläche über die gesamte Breite.

    Die Mindestprofiltiefe beträgt bei Sommerreifen 3 mm und bei Winterreifen 4 mm.

HINWEIS Beschädigung des Fahrzeugs
Insbesondere in folgenden Fällen kann das Fahrzeug beschädigt werden:
  • Das Fahrzeug setzt auf, z. B. auf einer hohen Bordsteinkante oder unbefestigten Wegen.

  • Das Fahrzeug fährt zu schnell über ein Hindernis, z. B. einen Bordstein, Tempohemmschwellen oder ein Schlagloch.

  • Ein schwerer Gegenstand schlägt gegen den Unterboden oder Fahrwerksteile.

Die Karosserie, der Unterboden, Fahrwerksteile, Räder oder Reifen und Teile der HV-Batterie können in solchen oder ähnlichen Situationen auch nicht sichtbar beschädigt werden. Derart geschädigte Komponenten können unerwartet ausfallen oder die bei einem Unfall auftretenden Belastungen nicht mehr wie vorgesehen aufnehmen.

Das Fahrzeug umgehend in einer qualifizierten Fachwerkstatt überprüfen und in Stand setzen lassen.
oder
Bei beeinträchtigter Fahrsicherheit während der Weiterfahrt umgehend verkehrsgerecht anhalten und eine qualifizierte Fachwerkstatt verständigen.

Nacharbeiten an Bremsanlage und Rädern sind nicht zulässig. Der Einsatz von Ausgleichsscheiben und Bremsstaub-Scheiben ist nicht zulässig. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Die Räder und Reifen mindestens einmal im Monat sowie nach Fahrten im Gelände oder auf schlecht befestigten Straßen auf Beschädigungen prüfen.

Neue Reifen während der ersten 100 km mit mäßiger Geschwindigkeit einfahren. Erst danach entfalten sie ihre volle Leistungsfähigkeit.

Warnweste verwenden
Maximale Anzahl der Waschvorgänge
Maximale Waschtemperatur
Nicht bleichen
Nicht bügeln
Keinen Wäschetrockner verwenden
Nicht chemisch reinigen
Warnweste entspricht Klasse 2

Die in der gesetzlichen Norm festgelegten Anforderungen werden nur erfüllt, wenn die Warnweste die richtige Größe hat und sie vollständig geschlossen ist.

Die Warnweste muss in den folgenden Fällen erneuert werden:

  • bei Beschädigung oder nicht mehr entfernbarer Verschmutzung der Reflexstreifen

  • bei Überschreitung der maximalen Waschvorgänge

  • bei Nachlassen der Fluoreszenzeigenschaft

Die Warnweste befindet sich in der Türablage der Beifahrertür . In den Türablagen der Fondtüren können ebenfalls Warnwesten verstaut werden.

Herausnehmen:
Die Warnwestentasche mit der Warnweste herausnehmen.
Die Warnwestentasche öffnen und die Warnweste herausnehmen.
Zurücklegen:
Die Warnweste zusammenlegen, aufrollen und in der Warnwestentasche verstauen.
Die Warnwestentasche in die Türablage zurücklegen.
Warndreieck entnehmen

Das Warndreieck ist neben dem Verbandskasten im Kofferraum hinter der Sitzlehne mit einem Klettverschluss am Teppich befestigt. Nach der Verwendung an diesen Ort zurücklegen.

Das Warndreieck aus dem Kofferraum herausnehmen.
Verbandstasche entnehmen

Mindestens einmal jährlich das Verfallsdatum auf der Verbandstasche prüfen. Inhalt gegebenenfalls austauschen und fehlende Teile ersetzen.

Die Verbandstasche ist neben dem Warndreieck im Kofferraum hinter der Sitzlehne am Teppich mit einem Klettverschluss befestigt. Nach der Verwendung an diesen Ort zurücklegen.

Die Verbandstasche aus dem Kofferraum herausnehmen.